Direkt zum Inhalt
Land/Region
Suchen
Warenkorb

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel auf dem Straßenfest 2024 vom 23. Juni 2024.

Veranstalter des Gewinnspiels ist Ein Stück vom Glück, Rosenheimer Str. 13, 85635 Höhenkirchen.

1. Teilnahme

a) Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Ein Stück vom Glück und deren Angehörige. Eine Teilnahme mittels elektronischer Anmeldesysteme, sog. Sammeldienstleister sowie sog. Wegwerf-E-Mails oder Trashmails wird nicht berücksichtigt.

b) Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie das Anmeldeformular zum Ein Stück vom Glück Newsletter “Glückspost” vollständig ausfüllt und der Erhebung und Verwendung ihrer Daten gemäß der Einwilligungserklärung zustimmt. Das Anmeldeformular muss zudem mittels des Buttons „Anmelden“ an Ein Stück vom Glück abschickt werden. Eine postalische Teilnahme ist nicht möglich.

Eine Person, die bereits den Ein Stück vom Glück Newsletter erhält, nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie das Gewinnspielformular vollständig ausfüllt und dieses mittels des Buttons „Anmelden“ an Ein Stück vom Glück abschickt.

Jede E-Mail-Adresse berechtigt zur einmaligen Teilnahme im jeweiligen Teilnahmezeitraum. DerTeilnahmezeitraum ist nur der:

23. Juni 2024 – während des Straßenfestes Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Eine Mehrfachteilnahme innerhalb dieses Teilnahmezeitraums ist daher ausgeschlossen. Pro Person kann nur einmal gewonnen werden.

c) Der Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel ist am 23. Juni 2024 um 20:00 Uhr Nach diesem Zeitpunkt ist das Abschicken des elektronischen Teilnahmeformulars nicht mehr möglich. Zur Überprüfung und Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang des entsprechenden Datensatzes. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten, insbesondere seiner E-Mail- und/oder Postadresse, selbst verantwortlich.

2. Durchführung und Abwicklung

a) Die Gewinner werden von Ein Stück vom Glück unter allen Teilnehmern, deren Angaben vollständig sind, durch Losentscheid ermittelt. Die Gewinnchance des einzelnen Teilnehmers hängt somit maßgeblich davon ab, wie viele Teilnehmer insgesamt im Teilnahmezeitraum an dem Gewinnspiel teilnehmen.

b) Pro Person kann nur 1 Gewinn ausgeschüttet werden.

Zu gewinnen gibt es

HAUPGEWINNE

1x 100€ Gutschein. Der Gutschein ist drei Jahre gültig. Dieser berechtigt zum Einkauf selbstgewählter Produkte aus jeweils aktuellen Produktsortiment im Geschäft “Ein Stück vom Glück” an der Rosenheimer Str. 13, 85635 Höhenkirchen.

3x 50€ Gutscheine. Der Gutschein ist drei Jahre gültig. Dieser berechtigt zum Einkauf selbstgewählter Produkte aus jeweils aktuellen Produktsortiment im Geschäft “Ein Stück vom Glück” an der Rosenheimer Str. 13, 85635 Höhenkirchen.

SOFORTGEWINNE

am Glücksrad - diese werden direkt am Stand “Ein Stück vom Glück” gemäß Dreh- und Gewinnfeldanzeige ausgegeben.

Eine nachträgliche Anrechnung eines Gutscheins auf einen bereits getätigten Kauf ist nicht möglich. Gutscheine können nicht zum Kauf anderer Gutscheine verwendet oder ausbezahlt werden.

c) Die Gewinner der Hauptgewinne werden von Ein Stück vom Glück gezogen und benachrichtigt. Diese Gewinnbenachrichtigung wird im Nachgang an die E-Mail-Adresse gerichtet, die der Teilnehmer bei der Teilnahme angegeben hat. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist Ein Stück vom Glück nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn, aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

Bei Sofortgewinn bleibt die Chance einen der Hauptpreise zu gewinnen auch weiter bestehen.

d) Der Gewinner muss volljährig sein.

e) Der Gewinn wird von Ein Stück vom Glück kann unter Vorlage der Gewinner E-Mail im Geschäft an der Rosenheimer Str. 13, 85635 Höhenkirchen ausgehändigt oder auf Wunsch per Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse frei Haus versandt. Die Auslieferung des Gewinns erfolgt nur an eine gültige Adresse in Deutschland.

f) Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.

g) Der Gewinn ist nicht übertragbar.

h) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos, mit Ausnahme der Übermittlungskosten, die nach dem von Ihnen gewählten Tarif Ihres Mobilfunk- bzw. Internetproviders entstehen. Es entstehen keine versteckten Folgekosten.

3. Hinweis zum Datenschutz

a) Die Erfassung der personenbezogenen Daten dient zur Durchführung des Gewinnspiels. Zusätzlich dienen die personenbezogenen Daten des Teilnehmers nach Maßgabe seiner Einwilligung zum Erhalt von individualisierten Informationen und Angeboten, wenn sich der Teilnehmer für den Newsletter angemeldet oder mit einem Nutzer-Account registriert hat. Die Gewinnerdaten werden zur Abwicklung des Gewinnspiels an eine Ein Stück vom Glück Agentur übermittelt. Im Übrigen werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben.

b) Wir speichern personenbezogene Daten der Gewinner für eine Dauer von 10 Jahren nach dem Ende des Gewinnspiels. Aufgrund der Einwilligung des Teilnehmers zum Empfang unseres Newsletters, sowie ggf. zur Registrierung eines Nutzer-Accounts, speichern wir seine Daten zu den in der Einwilligung genannten Zwecken, bis die Einwilligung widerrufen wird. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. 

c) Nach Ablauf vorstehender Fristen bzw. nach Widerruf der Einwilligung werden die Daten gelöscht, soweit diese nicht wegen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen länger benötigt werden. Unsere Datenschutzerklärung enthält weitere Informationen zum Datenschutz bei Ein Stück vom Glück.

4. Sonstige Bestimmungen

a) Für Datenverluste, insbesondere auf dem Weg der Datenübertragung und andere technische Defekte übernimmt Ein Stück vom Glück keine Haftung.

b) Ein Stück vom Glück behält sich das Recht vor, Teilnehmer aufgrund von falschen Angaben, Manipulationen oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel vom Gewinnspiel auszuschließen.

c) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

d) Ausschließliches anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

e) Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

f) Diese Teilnahmebedingungen können von Ein Stück vom Glück jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.